Inhaber
BLATTERSPIEL AGRARHANDEL
Hauptstr. 14 97282 Retzstadt
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REINER HARLES
Grub 9, 95163 Weißenstadt
Tel: 09253/954573-0 Fax: 09253/954573-10
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Merkblatt für den Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen nach HACCP im landwirtschaftlichen
Betrieb
Hier können Sie sich diese Erklärung downloaden zusammen mit einem Formblatt für Ihre Einträge!
Merkblatt für Einsatz Säuren und Futtermittelzusatzstoffen.-------------------- Merkblatt für Einsatz Futterharnstoff und seinen Derivaten.
Säuren als Konservierungsmittel (Futtermittelzusatzstoffe)
(z.B. Ameisen-, Propionsäure, Milch- Sorbin- und Zitronensäure sowie deren Salze und Gemische) Dieses Merkblatt
unterstützt die Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 6 und Anhang II der europäischen Futtermittelhygiene - Verordnung Nr. 183/2005 bei der Verwendung von Säuren als Konservierungsmittel im landwirtschaftlichen Betrieb.
*Es gibt dem Landwirt eine Hilfestellung und nennt Hinweise zur sicheren Verwendung.
Was fordert die Futtermittelhygiene - Verordnung?
Seit dem 1. Januar 2006 gilt die europäische Futtermittelhygiene -Verordnung (EG) Nr. 183/2005 für alle Unternehmen,
die Futtermittel erzeugen, verfüttern, transportieren oder mit diesen handeln. Ziel der Verordnung ist eine hohe und
sichere Futtermittelhygiene. Die Verordnung setzt damit auch klare Anforderungen an die Stufe Landwirtschaft, denn
einwandfreie Futtermittel sind letztlich Grundvoraussetzung für die optimale Leistungsbereitschaft von Nutztieren. Zur
Gewährleistung der Futtermittelsicherheit hat der Verordnungsgeber höhere Anforderungen an solche Unternehmen
gestellt, die Futtermittel - Zusatzstoffe verwenden. Die Unternehmen müssen hier ein System der Risikominimierung
(HACCP) und Anforderungen aus dem Anhang II der Verordnung einhalten. Dieses Merkblatt gibt dem Landwirt eine Hilfestellung
beim direkten Einsatz von Säuren zur Konservierung von Getreide oder Futtermischungen im Betrieb und nennt Hinweise
zur sicheren Verwendung. Das Merkblatt ersetzt nicht die Hinweise der Hersteller und gilt nicht für den Einsatz anderer
Zusatzstoffe. Landwirtschaftliche Betriebe, die lediglich Silbermittel einsetzen, sind von den nachfolgenden Anforderungen
nicht betroffen.
Welche Rolle spielen Futtermittel - Zusatzstoffe?
Futtermittel - Zusatzstoffe sind in sehr geringer Konzentration wirksam. Sie werden in kleinen Mengen anderen Futtermitteln
zugesetzt und so mitverfüttert. Sie können z.B. Futtermittel lagerfähig machen (z.B. durch die konservierende
Wirkung von Säuren) oder einen bestimmten Nährstoffbedarf der Tiere decken (z.B. Aminosäuren, Spurenelemente):
In welchen Bereichen werden Säuren als Konservierungsmittel eingesetzt?
Säuren werden zur Konservierung z.B. von Feuchtgetreide, Flüssigfutter, Futtermischungen oder Siloanschnitten
eingesetzt. Um einen mikrobiologischen Verderb (zumindest zeitlich befristet) zu verhindern, werden Säuren den
Futtermitteln in einer bestimmten Konzentration zugesetzt. Dabei ist es wichtig, sowohl Unterdosierungen als auch
Überdosierungen zu vermeiden. Zu gering Säuregehalte haben keine ausreichende konservierende Wirkung und
können damit die bedarfsgerechte Ernährung und die Gesundheit der Tiere gefährden. Zu hohe Gehalte
föhren zu einer Verweigerung der Futteraufnahme und können im Extremfall Verätzungen auslösen.
Ergeben sich Hinweise auf eine unzureichende oder fehlerhafte Dosierung sind entsprechende Ma&szml;nahmen
(z.B. Nachbehandlung oder Zumischen eines unbehandelten Futtermittels) einzuleiten.
Welche Säuren können verwendet werden?
Es werden ausschließlich zur Konservierung zugelassene Produkte von registrierten Herstellern oder Händlern bezogen
und verwendet.
Zum Nachweis der Rückverfolgbarkeit werden Lieferscheine und Abrechnungen abgelegt (mindestens 5 Jahre aufbewahren).
Die Lagerung der Säuren erfolgt an einem Ort, der vor unberechtigten Zugang geschützt ist. Die Anwendung findet
an einem gut belüftbaren Ort statt.
Was ist beim Einsatz zu beachten?
Durch die Hersteller der Säuren werden dem Landwirt umfangreiche Hinweise zur Dosierung sowie zum Umgang mit diesen
Stoffen bei der Konservierung von Futtermitteln zur Verfügung gestellt. Diese sind zur Vermeidung möglicher
Gefahren zu beachten.
Was ist im Umgang mit Säuren zu beachten? Die Anwendung von Säuren erfolgt durch sachkundige Personen.
Wird die Tätigkeit durch den Landwirt an eine andere Person übertragen, muss sichergestellt sein, dass diese Person
über ausreichende Kenntnisse über die Gefahren im Umgang mit Säuren verfügt. Da es sich um Haut reizende Stoffe
handelt, ist Schutzkleidung zu tragen (z.B. Handschuhe, Schutzbrille). Entsprechende Hinweise ergeben sich aus den
Empfehlungen des Herstellers und sind zu beachten.
Was ist zur Dosierung zu beachten?
Entscheidend ist eine exakte Dosierung und Einmischung der Säure(n). Die Dosierung erfolgt nach den Anwendungsempfehlungen
der Herstellers. Neben der Menge des zu behandelnden Futtermittels muss bei der Konservierung von Feuchtgetreide der
Feuchtgehalt zur Festlegung der Säuremenge bekannt sein. Hieraus und aus der vorgesehenen Lagerdauer ergibt sich die
Dosierung nach den Empfehlungen des Herstellers. Beim gleichzeitigen Einsatz eines Tierarzneimittels ist Rücksprache
mit dem Tierarzt zu halten.
Wie ist mit dem Dosiergerät umzugehen?
Es sind für die jeweiligen Verwendung geeignete Dosiergeräte (z.B. Schneckendosierer) für das Einbringen in das
Futtermittel zu verwenden. Die Dosiergenauigkeit ist entsprechend den Empfehlungen des Herstellers regelmäßig
zu überprüfen. Die ordnungsgemä&szml;e Funktion der Dosiergeräte wird während des Prozesses
überwacht (z.B. durch eine Kontrolle des Verbrauchs). Die Geräte werden regelmä&szml;ig vor ihrer
Verwendung mit Wasser auf ihre Dichtigkeit geprüft. Die Geräte werden nach dem Einsatz entsprechend den Empfehlungen
des Herstellers gereinigt. Das verwendete Wasser muss für Tiere geeignet sein. Zusätzlich ist, insbesondere zur
Erzielung einer hohen Lagerstabilität, auf eine homogene und vollständige Einmischung der Säure(n) zu achten.
Welche Lager Kontrollen sind notwendig?
Konservierte und gelagerte Futtermittel werden regelmäßig auf Anzeichen von Beeinträchtigungen z.B.
Temperaturanstieg, Schädlingsbefall oder Schimmelbildung kontrolliert. Bei Bedarf sind Maßnahmen zur Korrektur oder
Bekämpfung durchzuführen. Die Ursache ist zu ermitteln, insbesondere um abzuklären, ob eine
unzureichende Dosierung der verwendeten Säure(n) hierfür verantwortlich ist.
Alle Anwendungen (Tränkwasser, Konservierung von Futtermitteln) sind in einem Protokoll zu dokumentieren (Muster siehe
DOWNLOAD)
Herausgeber: Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (ZDL)
Claire - Waldoff - Str. 7; 10117 Berlin
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